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   VGH Bayern, 14.02.2001 - 17 P 00.333   

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https://dejure.org/2001,23218
VGH Bayern, 14.02.2001 - 17 P 00.333 (https://dejure.org/2001,23218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2001 - 17 P 00.333 (https://dejure.org/2001,23218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 17 P 00.333 (https://dejure.org/2001,23218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds; Einhaltung des Gebots der Loyalität und Fairness im Verhältnis der Personalratsmitgliede untereinander; Erforderlichkeit der vorherigen Anhörung bei dem Ausschlussantrag eines Personalrats; Einhaltung der Sprechstunden des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats;

    Die erste Rechtsfrage, welche der Beteiligte zu 1 geklärt wissen will, lautet: "Muss das Personalratsmitglied, dessen Ausschluss der Personalrat wegen grober Verletzung seiner Pflichten nach § 28 Abs. 1 BPersVG beim Verwaltungsgericht beantragen will, vor der Beschlussfassung hierüber angehört werden?" Diese Frage ist mit dem Oberverwaltungsgericht zu verneinen, ohne dass es der Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens bedarf (im Ergebnis ebenso VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2001 - 17 P 00.333 - ZfPR 2002, 3, 5; Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V K § 28 Rn. 39; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Auflage 2004, § 28 Rn. 5; Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 28 Rn. 17; zum Betriebsverfassungsrecht: Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Auflage 2003, § 23 Rn. 11, a.A.: Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Auflage 2004, § 28 Rn. 15; zum Betriebsverfassungsrecht: Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 22. Auflage 2004, § 23 Rn. 13).

    Auch dies spricht dafür, dass das gerichtliche Verfahren dasjenige Stadium ist, in welchem das betroffene Personalratsmitglied Gehör erhält (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2001 a.a.O.).

    aa) Nach einhelliger und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bezieht sich die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes nach § 10 BPersVG u.a. auf die personalratsinternen Vorgänge der Willensbildung, also insbesondere auf die Meinungsäußerungen und das Abstimmungsverhalten der Personalratsmitglieder in den Sitzungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 18 M 4676/97 - ZfPR 1998, 122, 124 f.; VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2001 a.a.O. S. 4; Beschluss vom 14. November 2001 - 17 P 01.1526 - ZfPR 2002, 172, 176; Altvater u.a., a.a.O. § 10 Rn. 9 und 13; Faber a.a.O. § 10 Rn. 15; Ilbertz/ Widmaier, a.a.O. § 10 Rn. 11 f.; Fischer/Goeres, a.a.O. K § 10 Rn. 10).

  • VG Göttingen, 06.08.2018 - 7 A 2/17

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds; Flucht in die Öffentlichkeit;

    Eine Verletzung der personalvertretungsrechtlichen Schweigepflicht stellt sich regelmäßig - vorbehaltlich einer Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 14.02.2001 - 17 P 00.333 -, juris, Rn. 67; Beschluss vom 02.11.2009, a. a. O., Rn. 34; Schwarze, a. a. O., Rn. 6 und 16; jeweils m. w. N.).
  • VG Ansbach, 10.04.2012 - AN 8 P 12.00345

    Ausschluss aus dem Personalrat; Untersagung der vorläufigen Amtsausübung;

    Zu diesen Pflichten gehört nicht nur die in Art. 2 Abs. 2 BayPVG gesetzlich normierte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle, sondern auch die Pflicht zu solidarischem und loyalem Verhalten gegenüber den übrigen Personalratsmitgliedern (vgl. BayVGH vom 14.2.2001 - 17 P 00.333 - juris).
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